Einforderung von Guthaben gegenüber der GemeindeForderungen gegenüber der Gemeinde (Sitzungsgelder, Werklohn, Taggelder, Spesen usw.) sind bis spätestens 10. Dezember 2019 der Abteilung Finanzen, Dorfstrasse 3, 5334 Böbikon, mittels genauen Angaben zu den Forderungen und der Kontoverbindung oder eines Einzahlungsscheines einzureichen. Guthaben aus dem Monat Dezember können mit der nächstjährigen Abrechnung oder allenfalls anfangs 2020 in Rechnung gestellt werden. Datum der Neuigkeit 26. Sept. 2019
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